NS-belastete Straßen müssen umbenannt werden
KO Ingeborg Haller: „Das Rechtsgutachten bestätigt die konsequente Haltung der Bürgerliste. Wir fordern die Umbenennung jener 13 Salzburger Straßen, die von der Historiker:innen-Kommission als ‚schwer belastet‘ eingestuft wurden.“
Nicht nur in Salzburg wurde jahrelang eine Diskussion um die Umbenennung von NS-belasteten Straßen geführt – auch den Braunauer Gemeinderat beschäftigt dieses Thema aktuell. Ein im Auftrag des Mauthausen Komitees erstelltes Rechtsgutachten sorgt nun aber für einen Knalleffekt: „Demzufolge MÜSSEN Straßenamen, die schwer belastete Nationalsozialisten würdigen, entfernt werden“, erklärt Bürgerlisten-Klubobfrau Ingeborg Haller.
Haller sieht die Haltung der Bürgerliste bestätigt, zumindest jene 13 Straßen umzubenennen, die von der eigens eingesetzten Historiker:innen-Kommission als ‚schwer belastet‘ eingestuft wurden. „Die Umbenennung der ehemaligen Damisch-Straße in Helene-Thimig-Straße kann nur der erste Schritt gewesen sein. Mit dem heute öffentlich gewordenen Gutachten ist klar, dass wir auch in Salzburg alle schwer NS-belasteten Straßen umbenennen müssen – 12 weitere müssen also noch folgen.“
Zum Hintergrund: Der Verfassungsexperte Markus Vašek von der Johannes-Kepler-Universität Linz hat sich auf Ersuchen des Mauthausen-Komitees mit der Frage der belasteten Straßennamen befasst. In seinem nun vorgelegten Rechtsgutachten hat Vašek klargestellt, dass eine Beibehaltung von schwer ns-belasteten Straßennamen gegen Artikel 9 des Staatsvertrags verstoßen würde und damit verfassungswidrig sei. „Das Rechtsgutachten des Mauthausen-Komitees ist eindeutig“, fasst Bürgerlisten-Klubobfrau Ingeborg Haller zusammen.