Mietkaufmodell braucht leistbaren Preisdeckel
Klubobfrau Ingeborg Haller: „Mietkaufwohnungen sind nach wie vor ein geeignetes Instrument, um jungen Menschen und insbesondere Familien, eine Perspektive auf leistbares Eigentum anzubieten. Der Kaufpreis muss aber deutlich unter dem Verkehrswert liegen.“
Das Mietkaufmodell soll eine Option zum Erwerb einer Eigentumswohnung sein und darf nicht nachträglich zu bösen Überraschungen führen. Das Mietkaufmodell, das bekanntlich bei der Salzburger Stadt-ÖVP auf wenig Resonanz stößt, kann durchaus ein geeignetes Instrument gegen die ständig steigenden Wohnungspreise am überhitzten Immobilienmarkt sein – aber nur dann, wenn bei der Ermittlung des Kaufpreises nicht der Verkehrswert angesetzt wird. Die geförderte Wohnung wird zuerst günstig angemietet und kann dann nach fünf oder zehn Jahren mit Mitteln der Wohnbauförderung gekauft werden. Da es in der Vergangenheit immer wieder Mietkauffälle gegeben hat, bei denen die Mietkäufer die günstig – mit Mitteln der Wohnbauförderung – angekaufte Wohnung zu horrenden Marktpreisen verkauft haben, hat der Gesetzgeber die Regeln geändert.
„Die Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes im Jahr 2019 hatte vor allem auch das Ziel, ungewollte Spekulationen mit günstigen Mietkaufwohnungen zu verhindern. Die im Gesetz formulierte ‚Bedachtnahme auf den Verkehrswert‘ der Wohnung darf jedoch nicht dazu führen, dass sich die Menschen den Kaufpreis für die Wohnung nicht mehr leisten können“, stellt Ingeborg Haller, KO der Bürgerliste/Die GRÜNEN klar. Haller sieht die Verordnung des Landes zwar als einen ersten Schritt zur Eindämmung der Preisspirale, dieser geht ihrer Meinung nach aber viel zu wenig weit. Die Bürgerlisten-Klubobfrau verweist einmal mehr darauf, dass die Bauträger nach dem Gesetzeswortlaut neben dem Substanzwert auch auf den Verkehrswert „Bedacht zu nehmen haben“, ihn jedoch nicht zur Gänze anwenden müssen. „Warum dürfen nach der Wohnbauförderungsverordnung bis zu 88% des Verkehrswertes verlangt werden und beispielsweise nicht maximal 50%?“, fragt sich Haller, die der Meinung ist, dass an allen Schrauben gedreht werden muss, um die Preisspirale beim Wohnen, gerade in der Stadt Salzburg in den Griff zu bekommen.
„Um ungewollten Entwicklungen wie der Spekulation mit günstigen Mietkaufwohnungen entgegenzuwirken, wurde im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz mit der letzten Novelle bereits Vorsorge getroffen, und den Wohnbauträgern die Möglichkeit eines Vorkaufsrechtes für die Dauer von 15 Jahren eingeräumt“, stellt Ingeborg Haller klar.
Die Klubobfrau der Bürgerliste/DIE GRÜNEN hält abschließend fest: „Das Mietkaufmodell darf durch nachträglich festgesetzte Kaufpreise, die sich annähernd am vollen Verkehrswert orientieren, nicht ad absurdum geführt werden.“