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26.02.2023 Planung

ÖVP muss Blo­cka­de bei Miet­preis­brem­se auf­ge­ben

Anna Schiester

Bürgerlisten-Stadträtin kritisiert Bundes-ÖVP für Klientelpolitik auf dem Rücken der Mieter:innen und will Mieterhöhung zumindest bei den städtischen Wohnungen aussetzen

Ab April drohen die Richtwertmieten um 8,6 Prozent anzusteigen, weil diese gesetzlich an die Inflation angepasst werden. Verhandlungen der Bundesregierung über eine Mietpreisbremse sind vorerst geplatzt, weil die ÖVP das Vorhaben an einen satten Freibetrag bei der Grunderwerbssteuer koppeln wollte. „Bei den Mieten geht es um Existenzen. Von einer Senkung der Grunderwerbssteuer profitieren in erster Linie Spitzenverdiener:innen. Wie die Bundes-ÖVP hier agiert ist verantwortungslos und Klientelpolitik auf dem Rücken von Mieterinnen und Mietern“, sagt Bürgerlisten-Stadträtin Anna Schiester. Sie fordert die Bundes-ÖVP auf, ihre Blockadepolitik aufzugeben und die Mietpreisbremse wie verhandelt zu beschließen – „und zwar ohne Steuergeschenke für die Reichen“, so Schiester. Das sehen im Übrigen auch die allermeisten Expert:innen so. Selbst konservative Ökonom:innen befürworten eine Mietpreisbremse und erachten sie als volkswirtschaftlich sinnvoll.

 

Sollte das nicht gelingen – „was absolut verantwortungslos wäre“ – wird sich Schiester als zuständige Stadträtin dafür stark machen, dass es zumindest bei den 1.700 städtischen Wohnungen zu keinen Erhöhungen kommt. „Ich hoffe hier auf die Unterstützung aller Fraktionen. Denn auch wenn die Mieten für die städtischen Wohnungen im Verhältnis zum Immobilienmarkt noch merklich günstiger sind – eine Erhöhung würde für die einkommensschwachen Bewohner:innen eine massive Mehrbelastung bedeuten“, so Schiester.

 

 

Mietpreisbremse für „jüngere Wohnungen“: Unterstützung für Forderung des Mieterschutzverbandes

 

Darüber hinaus unterstützt Schiester die Forderung des Mieterschutzverbandes nach einer Ausweitung des Richtwertmietzinses auch auf jüngere Gebäude. „Die Richtwertmiete, von der nun immer die Rede ist, gilt nur bei Gebäuden, die bis zum Jahr 1953 erbaut wurden. Von denen gibt es in Salzburg nicht allzu viele“, sagt Schiester. „Es wäre angesichts der dramatischen Preisentwicklung am Salzburger Wohnungsmarkt sinnvoll, alle Wohnungen, deren Bau vor dem Jahr 1985 bewilligt wurde, unter den Richtwertmietzins zu stellen und so auch für diese Wohnungen eine klare Grenze für den höchst zulässigen Mietzins festzusetzen“, unterstreicht Schiester die Forderung des Mieterschutzverbandes.

 

Anna Schiester

Salzburger Stadträtin für Bau

Telefon: 0662/8072-2010

[email protected]
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