Keine Spekulation mit Altstadt-Häusern!
KO Ingeborg Haller: Der aktuelle Fall eines geschützten Altstadt-Hauses, das entgegen jeder Bewilligung bis auf Fassade und Keller komplett abgerissen wurde, lässt alle Alarmglocken läuten! Es kann nicht sein, dass Bauherren sich über alle Bestimmungen hinwegsetzen, weil sie die vorgesehene Strafe aus der Portokassa zahlen können.
Vollkommen zurecht sorgt der aktuelle Fall eines bis auf die Fassade und den Keller abgetragenen Altstadt-Hauses aktuell für großen Ärger bei den Salzburgerinnen und Salzburgern. Entgegen allen Bewilligungen und in kompletter Missachtung des Altstadtschutz-Gesetzes hat ein privater Bauherr das eigentlich geschützte Gebäude fast vollständig abtragen lassen. Ingeborg Haller, Klubobfrau der Bürgerliste/DIE GRÜNEN, findet dazu deutliche Worte: „Wie der Bauwerber hier mit Salzburgs historischem Erbe umgegangen ist, ist ein Skandal und die Ignoranz gegenüber dem Altstadtschutz und unserem historischen Erbe eigentlich unfassbar. Für die Bürgerliste ist völlig klar: Hier muss die Stadt sämtliche rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen!“
Das Salzburger Altstadtschutz-Gesetz ist absolut eindeutig: Geschützt ist nicht nur die Fassade – sondern geschützt ist genauso auch das Gebäude-Innere. Diesen wichtigen Schritt hin zu echtem Altstadt- und Welterbeschutz haben seinerzeit zwei wichtige Persönlichkeiten der Bürgerliste erreicht: Herbert Fux und Johannes Voggenhuber – nicht umsonst ist der Schutz der Salzburger Altstadt daher auch fest in der DNA der Bürgerliste verankert. Bürgerlisten-Klubobfrau Ingeborg Haller stellt deshalb klar: „Als Bürgerliste werden wir dafür sorgen, dass solche Missstände nicht wieder einreißen. Altstadt-Häuser sind keine Spekulationsobjekte, Gewinnmaximierung und Profitgier haben hier nichts verloren.“
Für Haller zeigt der aktuelle Fall auch, dass die im Altstadtschutz-Gesetz vorgesehenen Strafen für heutige Verhältnisse inzwischen viel zu niedrig ausfallen: „Die maximale Strafe, die dem Bauherren im aktuellen Skandal-Fall droht, beträgt 25.000 Euro. Für viele Salzburger:innen ist das eine enorme Summe – angesichts des finanziellen Hintergrunds des Bauherren nimmt sich der Betrag in diesem Fall aber geradezu als Lappalie aus. Hier besteht aus unserer Sicht Handlungsbedarf: Die Strafen im Altstadtschutz-Gesetz müssen für solche Fälle ganz empfindlich angehoben werden.“
Der Schutz der Salzburger Altstadt ist und bleibt fest in der DNA der Bürgerliste verankert. Wir werden daher auch nicht lockerlassen – weder im aktuellen Fall, noch wenn anderswo Spekulanten meinen, auf Kosten unseres historischen Erbes Gewinn machen zu können. „Wir werden in Zukunft ganz genau hinschauen! Und wir werden dafür sorgen, dass Unsitten wie der aktuelle Fall nicht wieder einreißen in unserer Stadt“, so Bürgerlisten-Klubobfrau Ingeborg Haller abschließend.