15.07.2000
Erfolge
Kurparkzonen
Gebührenfreie Kurzparkzonen in einigen Stadtteilen und Wohngegenden entlasten Anrainer:innen von der Parkplatzsuche, wo vorher Langzeitparkende ihre Autos abstellten. Für Anrainer:innen gibt es eine Ausnahmegenehmigung.
In gebührenfreien Kurzparkzonen beträgt die Höchstparkdauer von Montag bis Freitag 3 Stunden von 9 bis 19 Uhr.