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15.07.2000 Erfolge

Kur­park­zo­nen

Gebührenfreie Kurzparkzonen in einigen Stadtteilen und Wohngegenden entlasten Anrainer:innen von der Parkplatzsuche, wo vorher Langzeitparkende ihre Autos abstellten. Für Anrainer:innen gibt es eine Ausnahmegenehmigung.

 

In gebührenfreien Kurzparkzonen beträgt die Höchstparkdauer von Montag bis Freitag 3 Stunden von 9 bis 19 Uhr.

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