Nächster Schritt für 15 leistbare Wohnungen am Volksgarten
Die Planungsziele für geförderten Wohnbau in zentrumsnaher Lage wurden bereits 2025 beschlossen. Am Donnerstag berät der Planungsausschuss über Flächenwidmung und Bebauungsplan.
Am Donnerstag berät der Planungsausschuss über die Flächenwidmung und den Bebauungsplan für das Grundstück Hermann-Bahr-Promenade 6B. Die Planungsziele für geförderten Wohnbau an diesem zentrumsnahen Standort beschloss der Stadtsenat bereits im Juli 2025. Jetzt geht das Vorhaben mit 15 geplanten Wohnungen in die nächste Phase. Mindestens 80 Prozent der Geschoßfläche sollen für geförderte Mietwohnungen zur Verfügung stehen.
„Leistbare Wohnungen fehlen – auch in zentralen Lagen. Für diesen Standort haben wir die Planungsziele bereits 2025 beschlossen. Jetzt geht es darum, das Projekt konkret weiterzubringen. Mindestens 80 Prozent der Geschoßfläche sollen geförderten Mietwohnungen zugutekommen. Gleichzeitig soll der Volksgarten mehr Raum für die Menschen bieten: Das Volksgartenbad kann erweitert werden und der Park soll weitgehend autofrei werden. Das wünschen sich viele Salzburgerinnen und Salzburger“, sagt Planungsstadträtin Anna Schiester.
Ein Teil des Grundstücks soll der Stadt für die Erweiterung des Volksgartenbads und die Zufahrt zur geplanten Tiefgarage unter der Trainings-Eishalle zur Verfügung stehen. So sollen parkende Autos weitgehend aus dem Volksgarten herausgenommen werden.
Das Grundstück ist Teil des geschützten Grünlands und des regionalen Grüngürtels. Im Flächenwidmungsplan ist es als „Grünland-Sportanlagen“ ausgewiesen. Auf dem eingezäunten, nicht öffentlich zugänglichen Gelände stehen die desolaten Glashäuser der aufgelassenen Gärtnerei.
Für die Herausnahme von 1.292 Quadratmetern aus der Grünlanddeklaration ist ein Flächenausgleich in der Moosstraße vorgesehen. Für den regionalen Grüngürtel sollen dort 2.571 Quadratmeter angesetzt werden: 1.292 Quadratmeter als Ausgleich, weitere 1.279 Quadratmeter für den Grüngürtel-Topf. Über die Herausnahme aus der Grünlanddeklaration entscheidet der Gemeinderat. Dafür müssen drei Viertel seiner Mitglieder anwesend sein und drei Viertel der Anwesenden zustimmen.