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10.06.2021 Soziales

GSWB-Wohnungsvergabe: ÖVP und FPÖ gegen Verbesserungen

Anna Schiester

In Zukunft sollen 70 Prozent der der Wohnungen der GSWB durch die Stadt vergeben werden. Mit ihren neuen Vergaberichtlinien schließt die Genossenschaft aber alle Wohnungswerber*innen aus, die sich auch beim städtischen Wohnungsamt beworben haben

Heute, Donnerstag, haben die Mitglieder des Sozialausschusses bereits zum zweiten Mal über die Vergabe von Wohnungen der gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft GSWB diskutiert. Der Anlass wäre dem Grunde nach ein Positiver: Künftig sollen insgesamt 70 Prozent der GSWB-Wohnungen durch das städtische Wohnservice an wohnungssuchende Salzburger*innen vergeben werden. Gleichzeitig hat sich die Genossenschaft endlich auch selbst – längst überfällige, und von der Bürgerliste lange geforderte – Wohnungsvergabe-Richtlinien gegeben. Doch diese haben es in sich: Sie sehen vor, dass Salzburger*innen, die sich bereits beim städtischen Wohnungsamt um eine Wohnung beworben haben, von der Wohnungsvergabe durch die GSWB ausgeschlossen werden. Geht es nach dem Willen der GSWB, müssten sich die Menschen in Zukunft also entscheiden, ob sie sich bei der Genossenschaft oder bei der Stadt für eine Wohnung anmelden. Für die Bürgerliste/DIE GRÜNEN ist dieses Vorgehen ein absolutes NoGo!

 

„Die GSWB, eine gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft, nimmt sich einfach heraus, alle Salzburger*innen auszuschließen, die sich bereits beim städtischen Wohnungsamt um eine Wohnung beworben haben. Aus unserer Sicht ist das nicht nur unsozial und willkürlich, sondern schlicht und einfach gesetzeswidrig“, stellt Anna Schiester, Sozialsprecherin der Bürgerliste/DIE GRÜNEN klar. Die Vorsitzende des Sozialausschusses erinnert an das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, denn dieses besagt in § 8, Absatz 1 eindeutig: Eine Bauvereinigung darf die Überlassung von Wohnungen zum Gebrauch und die Übertragung des Eigentums oder die Einräumung des Wohnungseigentums nicht auf bestimmte Personen, eine bestimmte Anzahl von Personen oder einen bestimmten Personenkreis beschränken.

 

 

ÖVP und FPÖ mit Rückendeckung für unsoziale Vergaberichtlinien

Schiester hat deshalb im heutigen Sozialausschuss den Zusatzantrag gestellt, Bürgermeister Harald Preuner möge sich als Eigentümervertreter – die GSBW befindet sich bekanntlich im Besitz von Stadt und Land Salzburg – dafür einsetzen, dass diese Ungerechtigkeit in den Vergaberichtlinien der Wohnbaugenossenschaft ausgebessert wird. „Ich hätte Bürgermeister Harald Preuner ersucht, sich darum zu bemühen, dass im Sinne der Salzburger*innen weiterhin eine zeitgleiche Antragstellung bei GSWB und Wohnservice möglich ist. ÖVP und FPÖ wollten davon im heutigen Sozialausschuss aber nichts wissen“, kritisiert die Gemeinderätin. „Die gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft GSWB schließt also willkürlich Menschen von der Wohnungsvergabe aus – und Schwarz und Blau geben ihr dafür auch noch den Sanktus“, ist die Sozialsprecherin der Bürgerliste/die GRÜNEN entsetzt.

 

 

70 Prozent der GSWB-Wohnungen werden künftig durch das Wohnservice vergeben

Im heutigen Sozialausschuss beschlossen wurde schließlich die Vergabe weiterer GSWB-Wohnungen durch die Stadt: Zusätzlich zu den 5.309 Wohnungen, die bereits in der Vergabe durch das Wohnungsamt sind, wird die GSWB der Stadt die Vergaberechte für weitere 1.797 Bestandswohnungen übertragen. Damit vergibt die Stadt nun 70 Prozent der GSWB-Wohnungen im Stadtgebiet. Von den insgesamt 9.591 GSWB-Wohnungen in der Stadt werden zukünftig also 7.106 Wohnungen durch das städtische Wohnungsservice vergeben. Für weitere 1.734 Wohnungen liegt das Vergaberecht bei Dritten, wie z.B. SALK, ÖBB oder Land Salzburg – somit werden künftig noch 751 GSWB-Wohnungen in der Stadt Salzburg durch die Genossenschaft selbst vergeben.

Anna Schiester

Salzburger Stadträtin für Stadtplanung, Umwelt und Mobilität

Telefon: 0662/8072-2010

[email protected]
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