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22.06.2026 Demokratie und Kontrolle

Privattunnel im Kapuzinerberg: Zweigvilla vor dem Verkauf?

Ingeborg Haller

Bürgerlisten-Klubobfrau Ingeborg Haller: „Wenn die Medienberichte stimmen und die Stefan Zweig Villa verkauft werden soll, muss die Stadt die Dienstbarkeitsvereinbarung rückgängig machen. Alleine das immerwährende Recht, eine Tunnelanlage samt Privatgarage zu betreiben, stellt eine erhebliche Wertsteigerung der Immobilie dar. Es kann nicht sein, dass mit Grund und Boden der Öffentlichen Hand Bodenspekulation betrieben wird.“

 

Bekanntlich hat die Stadt dem Grundeigentümer der Stefan Zweig Villa ein immerwährendes Recht eingeräumt, im Kapuzinerberg, inmitten des Weltkulturerbes, einen über 500 Meter langen Tunnel samt Privatgarage zu errichten. Läppische 48.000 Euro musste der Grundeigentümer dafür zahlen. Die Wertsteigerung der Immobilie selbst, die im seinerzeit eingeholten Gutachten ausdrücklich nicht bewertet wurde, ist davon nicht umfasst. Im Gutachten wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Einräumung der Dienstbarkeit eine Wertsteigerung des Grundstückes, auf dem sich die Villa befindet stattfindet. So wundert es nicht, wenn es den Medienberichten zufolge zur Beschreibung der Immobilie wir folgt lautet: „ …ein bemerkenswertes, genehmigtes privates Tunnel -und Tiefgaragenprojekt hebt das Anwesen in eine eigene Kategorie…“(!). „Mit dem geplanten Verkauf der Villa hat sich die Situation grundlegend geändert. Der Dienstbarkeitsvertrag muss rückgängig gemacht werden, bevor die Villa verkauft wird. Bodenspekulation auf Kosten der Steuerzahler geht nämlich gar nicht“, stellt Ingeborg Haller, Klubobfrau der Bürgerliste/DIE GRÜNEN, klar.

 

Für die Bürgerliste ist es selbstverständlich, dass alle gleichbehandelt werden müssen. Es kann nicht sein, dass nur diejenigen, die es sich leisten können, ein Servitut und die Genehmigung für einen Privattunnel samt Garage erhalten, während die „Normalbürger“ auch weiterhin auf die Straßenbenützung angewiesen sind. „Wenn die Villa nunmehr verkauft werden soll, nachdem die Dienstbarkeitsvereinbarung unter Dach und Fach ist und alle Genehmigungen erteilt wurden, dann haben sich die Voraussetzungen grundlegend geändert. Die Stadt muss auf ihre Rechte pochen und das Servitut rückabwickeln, bevor die geschichtsträchtige Immobilie mit Millionengewinn zu horrenden Preisen weiterverkauft wird und für die Öffentlichkeit weiterhin unzugänglich bleibt“, so Haller abschließend.