Maßnahmen für leistbares Wohnen in Österreich und Salzburg
Alle Parteien versprechen Maßnahmen für leistbares Wohnen, die schwarz-grüne Bundesregierung setzt sie um. Mit ihrem Wohn- und Baupaket wird mehr leistbarer Wohnraum geschaffen und die Sanierung bestehender Wohnungen unterstützt. Das schont das Klima und den Geldbeutel und sichert zehntausende Jobs. Auch der Wohnschirm wird um 60 Millionen Euro aufgestockt. Die Länder erhalten die Kompetenzen für eine wirksame Leerstandsabgabe. Bis 2027 werden insgesamt mehr als 2 Milliarden Euro investiert, um das Wohnen in Österreich wieder leistbarer zu machen.
Auch in Salzburg besteht dringender Handlungsbedarf beim leistbarem Wohnbau. Deswegen will die Bürgerliste auch hier anpacken, statt wie alle anderen Parteien nur zu reden.
Sozialminister Johannes Rauch: „Die steigenden Wohnkosten sind für viele Menschen eine große Belastung – vor allem für Familien mit geringem Einkommen. Dieses große Maßnahmenpaket für leistbares Wohnen kommt deshalb zur richtigen Zeit. Es ist gut für den Klimaschutz, gut für die Menschen und sichert zehntausende Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft. Mit der massiven Investition in den gemeinnützigen Wohnbau schaffen wir in den nächsten Jahren 20.000 günstige Wohnungen. Zusätzlich stehen weitere 60 Millionen Euro für den Wohnschirm bereit. Er sorgt dafür, dass niemand seine Wohnung verliert, weil er die Miete oder die Energierechnungen nicht mehr zahlen kann. Wir sorgen auch weiterhin dafür, dass alle Hilfe bekommen, die sie wirklich brauchen. Wir nehmen die Sorgen der Menschen ernst.
Die Bundesregierung hat ihre Verantwortung wahrgenommen. Es wird Zeit, dass auch die Länder, Städte und Gemeinden in die Gänge kommen, die für den Wohnbau tatsächlich verantwortlich sind. Mehr Investitionen in den gemeinnützigen Wohnbau sind auch in Salzburg überfällig. Eine Leerstandsabgabe ist gerade für Salzburg ein wichtiger Schritt, damit vorhandener Wohnraum auch wirklich vermietet wird. Wir haben den Ländern 675 Millionen Euro für Wohn- und Heizkostenzuschüsse zur Verfügung gestellt, die Energiekosten gesenkt und eine Mietpreisbremse beschlossen. Nun liegt der Ball bei den Ländern, Städten und Gemeinden.”
Bürgermeisterkandidatin Anna Schiester: „Es ist höchste Zeit“, so Schiester. Denn: „Jede Wohnung, die spekulativ leer steht, raubt einer Familie oder jungen Menschen ein Zuhause und treibt die ohnehin dramatisch hohen Wohnungspreise in der Stadt nach oben. Daher muss jede Möglichkeit genutzt werden, um Leerstand einen Riegel vorzuschieben“
Wohnen ist eines der brennendsten Themen für die Salzburger:innen. Deswegen darf es nicht nur bei schönen Versprechen und dem Stillstand der letzten Jahre bleiben, sondern wir müssen wirklich anpacken. Durch das ausverhandelte Wohnpaket werden neue Anreize geschaffen, die auch den ohnehin sehr belasteten Salzburger:innen am Ende des Monats Entlastung auf ihrem Haushaltskonto bringen werden. Schiester zeigt sich erfreut über das Wohnbaupaket der Bundesregierung. Darin ist unter anderem geregelt, dass – wie von der Bürgerliste seit Jahren gefordert – die Regelung der Abgaben auf Wohnungsleerstand zu 100% in die Kompetenz der Bundesländer fallen. „Mit der jahrelang von uns geforderten ‚Verländerung‘ des Volkswohnungswesens kann das Land höhere Leerstandsabgaben festlegen – und muss das auch schleunigst tun. Denn nur so erreichen wir mit der Abgabe endlich einen Lenkungseffekt, damit spekulativ leerstehender Wohnraum tatsächlich vermietet wird“, betont Schiester.
Maßnahmen des Bau- und Wohnpakets:
Mehr leistbaren Wohnraum schaffen
Wohnbau-Offensive in Höhe von 1 Mrd. Euro
Der Bund setzt mit einer Wohnbau-Offensive wichtige Impulse für leistbares Wohnen. Mit einem Zweckzuschuss in Höhe von insgesamt 1 Mrd. Euro sollen 10.000 neue Mietwohneinheiten und 10.000 neue Eigentumswohneinheiten geschaffen, sowie rund 5.000 Wohneinheiten saniert werden. Dadurch wird Wohnraum für bis zu 44.000 Menschen geschaffen. Durch diese Wohnraum-Bau-Offensive werden zusätzliche Bauinvestitionen in Höhe von über 5 Mrd. Euro ausgelöst.
Mehr Möglichkeit für Bundesländer zur Wohnraummobilisierung
Durch die Kompetenzänderung werden die Länder befähigt, Maßnahmen zur Wohnraummobilisierung zu setzen, z.B. Freizeitwohnungs-, Nebenwohnsitz– und Leerstandsabgaben. Wie bei jeder Abgabe, muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Die Zuständigkeit zum WGG verbleibt jedenfalls in Bundeskompetenz.
Aufstockung Wohnschirm
Die Mittel für das Unterstützungsprogramm WOHNSCHIRM werden im Jahr 2024 von 65 Mio. Euro um weitere 60 Mio. Euro aufgestockt, sodass 2024 insgesamt 125 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Das verhindert Delogierungen. Menschen, die ihre Strom- oder Heizkosten nicht mehr bezahlen können, erhalten Unterstützung. Damit soll dem kontinuierlich hohen Unterstützungsbedarf infolge der anhaltenden Teuerungswelle bestmöglich Rechnung getragen werden.
Schaffung von Eigentum erleichtern
Abschaffung der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr
Zur Erleichterung des Eigentumserwerbs werden, befristet für zwei Jahre, die Nebengebühren (Grundbucheintragungs- und Pfandrechtseintragungsgebühr) abgeschafft. Dies gilt für die Anschaffung eines Eigenheims (mit Hauptwohnsitzbegründung) und für einen Betrag bis zu 500.000 Euro (Freibetrag). Wird der Betrag von 500.000 Euro überschritten, entfallen die Nebengebühren nur bis zu dieser Grenze. Ab einem Erwerb von 2 Mio. Euro entfällt die Begünstigung.
Finanzielle Zinsunterstützung für niedrig verzinste Förderdarlehen zur Wohnraumschaffung
Zusätzlich unterstützt der Bund die Länder mit einem Zweckzuschuss in Form einer Zinsstützung. Der Bund bezuschusst die Zinszahlungen der Bundesländer, welche sie im Rahmen ihrer üblichen Refinanzierung bei der ÖBFA leisten und reduziert damit die effektive Zinsbelastung der Länder auf 1,5% p.a..
Bei Bedarf können die Bundesländer ihr übliches Aufnahmevolumen bei der ÖBFA auf bis zu 500 Millionen Euro in den Jahren 2024 und 2025 erhöhen. Die Länder haben dadurch die Möglichkeit, niedrig verzinste Darlehen mit einem Maximalzinssatz von 1,5 % und bis zu 200.000 Euro Kreditsumme für Wohnbauförderung an natürliche Personen zur Verfügung zu stellen.
Unterstützung der Baukonjunktur
Befristete erhöhte Absetzung für Abnutzung (AfA) für Wohngebäude und steuerliche Verbesserungen bei Sanierungsmaßnahmen
Durch höhere Abschreibungsmöglichkeiten für Wohngebäude sollen Bauvorhaben vorgezogen bzw. rasch fertiggestellt werden. Künftig kann der 3-fache Satz des gesetzlich vorgesehenen Abschreibungssatzes zur Anwendung kommen. Diese Maßnahmen soll zwischen 2024 und 2026 möglich sein und ist an das Erreichen ökologischer Standards gekoppelt. Gleichzeitig sollen die Regeln der beschleunigten Abschreibung bei gewissen Sanierungsmaßnahmen ausgeweitet werden.
Ökozuschlag für Wohngebäude
Durch die Einführung eines „Ökozuschlags“ sollen klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen steuerlich attraktiviert werden. Bei vermieteten Wohnobjekten sollen Maßnahmen im Bereich der thermisch-energetischen Sanierung und Heizungstausch mit einem Zuschlag für die steuerliche Absetzbarkeit in Höhe von 15 % für die Jahre 2024 und 2025 gefördert werden.
Weitergehende steuerliche Anerkennung von Vermietungen durch Verlängerung der Liebhabereibeurteilung
Die Zeiträume in der Liebhaberei-Verordnung sollen um fünf Jahre verlängert werden. Dadurch entsprechen die Regeln der Realität durch gestiegene Zinskosten, etc. und ermöglichen mehr Anreize zur Schaffung von Wohnraum.
Qualität des vorhandenen Wohnraums verbessern
Einführung eines Handwerkerbonus PLUS
Zur Unterstützung von Handwerksbetrieben bei der Erbringung von Renovierungs-, Erhaltungs-, und Modernisierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Wohnraumschaffung durch Zu- und Neubauten, wird die Bundesregierung einen neuen Handwerkerbonus schaffen.
Dabei werden erbrachte Arbeitsleistungen von Handwerksarbeiten bis zu 10.000 Euro mit einem Fördersatz von 20 %, daher mit einem Höchstsatz von 2.000 Euro, gefördert. Dadurch werden einerseits Wohnraumschaffung und Umbauarbeiten beanreizt und andererseits lokale Klein- und Mittelbetriebe gefördert und die Schwarzarbeit vermindert.
Sonderprogramm aus dem Energieeffizienztopf des Umweltförderungsgesetzes
Aus den Mitteln für Energieeffizienz des Umweltförderungsgesetzes werden für die Jahre 2024 und 2025 jeweils 120 Mio. Euro für die thermisch-energetische Sanierung von Wohngebäude für Vermieterinnen und Vermieter mit Miete nach dem Kostendeckungsprinzip zur Verfügung gestellt. Dadurch sollen Mieterinnen und Mieter durch die Vorteile einer thermisch – energetischen Sanierung entlastet werden. Die Förderung setzt sich aus einer AGVO-konformen Förderung und einer zusätzlichen Förderung zusammen, sodass insgesamt eine Förderquote von bis zu 60% erreicht werden kann.
Leistbares Wohnen umsetzen – Vorschläge der Bürgerliste
- Alle Möglichkeiten zur Schaffung von leistbaren Wohnungen nutzen: Grund und Boden in Salzburg ist nicht vermehrbar. Bebaubare Grundstücke sind Mangelware. Dennoch gibt es Mittel und Wege, um leistbare Wohnungen zu schaffen, etwa durch die Bebauung von versiegelten, mindergenutzten Flächen in Gewerbegebieten und auf Parkplätzen, durch Nachverdichtung von Bestandsgebäuden und durch die konsequente Überbauung von Supermärkten – immer kombiniert mit grünen Freiflächen für gute Lebensqualität.
- Ja zur Schaffung eines Bodenfonds: Die Stadt soll den Ankauf von Grundstücken unterstützen und darauf mit gemeinnützigen Wohnbauträgern geförderte Mietwohnungen errichten.
- Vorrang für den geförderten Mietwohnbau: Aufgrund der dramatischen Entwicklung auf dem Immobilienmarkt muss der Fokus des Wohnbaus in den kommenden fünf Jahren auf der Errichtung von geförderten und damit leistbaren Mietwohnungen liegen. Zusätzlich können Mietkaufwohnungen errichtet werden, um Eigentum wieder möglich zu machen.
- Ja zu einer konsequenten Anwendung des Raumordnungsgesetzes (ROG) und der Vertragsraumordnung: Umwidmungen sollen nur erfolgen, wenn die Fläche zu 100 % für den förderbaren Wohnbau genutzt wird und zwar vorrangig zur Errichtung von geförderten Mietwohnungen. In Betriebsgebieten wollen wir das Instrument der Einzelbewilligung samt Abschluss eines Raumordnungsvertrages nutzen, um eine vertikale Mischnutzung zu ermöglichen.
- Nein zum Griff ins geschützte Grünland: Die Stadt Salzburg hat genug versiegelte, mindergenutzte Flächen und Gewerbebrachen, auf denen Wohnungen entstehen können. Ein Griff ins wertvolle Grünland ist ein absolutes No-Go!
- Mehr Platz auf weniger Fläche und damit weniger Bodenfraß: Durch die kluge, sensible und qualitativ hochwertige Nachverdichtung von innerstädtischen Grundstücken wollen wir mehr Wohnraum schaffen. In Zukunft sind – dort wo es stadtplanerisch sinnvoll ist – Mindestdichten vorzugeben.
- Schallmoos zum neuen, lebenswerten Wohngebiet entwickeln: In Schallmoos könnten hunderte neue Wohnungen und damit mehr Lebensqualität entstehen. Durch eine kluge Durchmischung von gewerblicher Nutzung im Erdgeschoß und leistbaren Wohnungen in den Obergeschossen wird das möglich.
- Sanieren statt abreißen: Leuchtturmprojekte wie in der Friedrich-Inhauser- Straße sollen als Vorbild für zukünftige Wohnbauprojekte dienen. Die Mittel des Bundes sind hier konsequent einzusetzen.
- Wohnbauförderung zukunftsfit machen: Den gemeinnützigen Bauträgern in Salzburg setzen die hohen Grund- und Baukosten, der Mangel an Flächen und die steigenden Zinsen zu. Sind die Grundstücke zu teuer, kann auf ihnen kein geförderter Wohnbau errichtet werden. Gleichzeitig ist der Bedarf an leistbarem Wohnraum groß. Die tatsächlichen Grundstückspreise in der Stadt machen ein Vielfaches von dem aus, was die Obergrenzen, die im geförderten Wohnbau von der Wohnbauförderung vorgegeben sind, erlauben. Für Gemeinnützige Wohnbauträger ist in der Stadt daher kein Bauland mehr leistbar und ihnen bleiben so de facto nur Umwidmungen von Gewerbeflächen. Das muss bei der neuen Wohnbauförderung berücksichtigt werden. Darüber hinaus müssen die Wohnbauförderungsmittel und deren Rückflüsse wieder zweckgebunden werden.
- Mehr Geld für die Sanierung städtischer Wohnungen: Die Sanierungsoffensive bei den städtischen Wohnungen muss fortgesetzt und ausgebaut werden. (zB Lehener Vierkanter)
- Wohnraum ist zum Wohnen da: In Anlehnung an das Altstadtschutzgesetz fordern wir ein Wohnungsschutzgesetz für Salzburg, mit dem wir der Zweckentfremdung von Wohnraum den Riegel vorschieben. Außerdem muss die Stadt nach Innsbrucker Vorbild endlich konsequent den Leerstand erheben und ein Leerstandsmanagement einführen. Darüber hinaus setzen wir uns für ein echtes Hauptwohnsitzgebot und eine Beweislastumkehr ein: Sobald laut Melderegister eine Wohnung leer steht, muss der/die Eigentümer:in beweisen, dass kein Leerstand vorliegt.
- Verdrängung von Wohnraum durch Mikro- und Automatenhotels stoppen: Eine Genehmigungspflicht auch bei Kleinhotels ist notwendig, um den Wohnraum im Stadtzentrum zu sichern.
- Leerstandsabgabe erhöhen: Damit auch wirklich Wohnungen auf den Markt kommen, braucht es eine höhere Leerstandsabgabe. Der Bund ermöglicht den Ländern nun genau diese Maßnahme. Diese Chance muss genutzt werden, eine höhere Abgabe für spekulativen Leerstand in Salzburg umzusetzen.